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   OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05   

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https://dejure.org/2006,9454
OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05 (https://dejure.org/2006,9454)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2006 - 13 Wx 17/05 (https://dejure.org/2006,9454)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 13 Wx 17/05 (https://dejure.org/2006,9454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Tragung der durch einer Eigentümergemeinschaft beschlossenen Sonderumlage im Verhältnis des Anteils; Haftung des "werdenden Eigentümers"; Notwendigkeit einer Eintragung ins Grundbuch; Bedeutung des Besitzes einer Eigentümerinhaberschaft; Hinreichende ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; FGG § 12
    Lasten- und Kostentragung gemäß § 16 Abs. 2 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur der "echte" Eigentümer haftet nach § 16 Abs. 2 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2006, 447
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Die Rechtsfigur des "werdenden Eigentümers" gibt weder für den Fall der Veräußerung/Versteigerung einer Wohnung nach Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft noch für den Erwerbs- oder Erstehensfall in "werdender Gemeinschaft" eine taugliche Grundlage für eine Haftung vor dem Eigentumsübergang ab (vgl. BGHZ 107 a.a.O.; NJW 1994 a.a.O., BGHZ 142, 290 ff = NJW 1999, 3731, 3715; MünchKomm-Engelhardt BGB, 4. Aufl., WEG § 16 Rn 20).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Der BGH hat entschieden, dass der "werdende Eigentümer" nicht analog § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten haftet, die noch vor seinen Eigentumserwerb durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung, in der er kein eigenes Stimmrecht hatte, begründet worden sind und Fälligkeit erlangt haben (vgl. BGHZ 107, 285 ff = NJW 1989, 2697, 2698).
  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Die Eintragung im Wohnungsgrundbuch bewirkt die auf dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs beruhenden Rechtswirkungen (§ 891 ff BGB), rechtfertigt aber nicht eine allein auf der Eigentümerstellung beruhende Haftung, wie es bei der Lasten- und Kostentragung gemäß § 16 Abs. 2 WEG der Fall ist (vgl. BGH NJW 1994, 3352, 3353).
  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Verpflichtet ist danach, wer materieller Inhaber des Wohnungseigentums ist, also grundsätzlich derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist und damit rechtlich der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (vgl. BGHZ 87, 138 ff = NJW 1983, 1615, 1616).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03

    Nebeneinander von "werdender WEG " und in Vollzug gesetzter WEG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2002 - 5 W 368/01

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungserwerbers; Anfechtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2001 - 14 Wx 37/01

    Mündlichkeitsprinzip im WEG-Verfahren; Wohnungseigentumserwerb vom Bauträger;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Es sieht sich daran durch den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 9. Januar 2006 (ZWE 2006, 447) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Eine Vorverlagerung dieser Pflicht auf den werdenden Eigentümer wird abgelehnt (so OLG Brandenburg, ZWE 2006, 447; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1094; NZM 2002, 610; Sauren, WEG, 4. Aufl., Vor § 1 Rdn. 14; Belz, Festschrift für Merle, 2000, S. 51 ff.).

    Dass ein Erwerber - zumindest im Innenverhältnis - wie ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft behandelt wird, obwohl er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, steht entgegen der Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (ZWE 2006, 447) mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang.

    Gleichzeitig ergäbe sich eine unterschiedliche Behandlung von Ersterwerbern, deren sachliche Berechtigung sich bezweifeln lässt (vgl. OLG Brandenburg ZWE 2006, 447, 448).

  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 20171/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fensteraustausch als

    Wohnungseigentümer ist in der Regel derjenige, der zu Recht im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist (OLG Brandenburg ZWE 2006, 447).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07

    Vorlage zum BGH: Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers nach

    Er sieht sich jedoch an einer Entscheidung im Sinne der Vorinstanzen gehindert durch den Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 9. Januar 2006, Az. 13 Wx 17/05, veröffentlicht in OLG-NL 2006, 131.
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